Wasserversorgungsgenossenschaft
Schwyzerhöhe - Morschach
versorgungsgenossenschaft
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Tarifblatt
1.
Anschlussgebühr
Die Grundeigentümer haben für den Anschluss an die WVSM folgende einmalige
Anschlussgebühr zu entrichten:
1.1
Neuanschlüsse für nicht landwirtschaftliche Wohnbauten und Gewerbebetriebe:
Grundgebühr
- je m/2 Grundstückfläche
Fr.
3.00
- je m/3 Gebäudevolumen
Fr.
9.50
Das Gebäudevolumen berechnet sich nach SIA 416
1.2
Werden landwirtschaftliche Wohnbauten an die WVSM angeschlossen, dann ist zur
Bemessung der Gebühr nur jene Grundstückfläche zu berücksichtigen, die nach
Baureglement minimal für die Erstellung einer gleich grossen Baute in der Wohn-
zone W2 erforderlich wäre.
1.3
Bei Umbauten, Wiederaufbauten und Totalsanierungen mit Mehrkubaktur und oder
erhörter Grundstückfläche, ist für diese eine Anschlussgebühr gemäss Art. 1.1 zu
entrichten. Baupolizeilich bedeutsame Nutzungsänderungen sind wie Neubauten
zu behandeln.
1.4
Für ausserhalb der Bauzone sowie in noch nicht erschlossenen Bauzonen
gelegenes Grundstück wird die Anschlussgebühr von der WVSM auf Grund der Er-
schliessungskosten Einzelfalls Weise festgelegt.
2.
Benutzungsgebühr
2.1
Die Berechnung der Grundtaxe erfolgt grundsätzlich nach dem effektiv gemessenen
Wasserverbrauch und beträgt 10 Rappen je m/3.
2.2
Der Minimalbetrag der Grundtaxe beträgt jährlich Fr. 50.00 für landwirtschaftliche
Anschlüsse.
2.3
Der Minimalbetrag der Grundtaxe beträgt jährlich Fr. 80.00 für nicht landwirt-
schaftliche Anschlüsse.
2.4
Der Minimalbetrag der Grundtaxe beträgt jährlich Fr. 200.00 für Häuser mit mehr als
3 Wohnungen.
2.5
Für Wasserbezüger, die nicht Mitglieder sind (Abonnenten), erhöht sich die jährliche
Grundtaxe um jeweils Fr. 70.00.
2.6
Bei leer stehenden Gebäuden (kein Wasserbedarf) wird der Minimalbetrag der
betreffenden Grundtaxe verrechnet.
2.7
Für den Wasserzins werden Fr. 0.90/m3 berechnet.
2.8
Das Bauwasser wird mit Fr. 0.50/m3 umbauter Raum (SIA Nr. 416) oder wenn ge-
messen mit Fr. 0.90/m3 verrechnet (vorbehaltlich einer Abrechnung gemäss Ziffer
2.9).
Die minimale Grundpauschale für Bauwasser beträgt Fr. 30.00.
2.9
Wassermessermiete
Dimension: (Zoll)
1/2
Fr.
40.00/J.
3/4
Fr.
45.00/J.
1
Fr.
50.00/J.
5/4
Fr.
60.00/J.
1 1/2
Fr.
75.00/J.
2
Fr.
95.00/J.
Dieses Tarifblatt tritt auf den 01.09.2016 in Kraft.
Mit diesem Beschluss werden alle früheren Tariferlasse aufgehoben.
Morschach, 22. März 2016
Der Präsident:
Richard Deck
Der Aktuar:
Walter Betschart
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